Förderung von Photovoltaik-Anlagen
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist das zentrale Förderinstrument für die Stromerzeugung aus Regenerativen Energien. Ziel ist, den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis 2050 auf mindestens 80 Prozent zu erhöhen. Das EEG garantiert Ihnen als Anlagenbetreiber die Abnahme Ihres Stroms zu festgelegten Preisen. Die Vergütung wird für einen Zeitraum von 20 Jahren gewährt. Ist Ihre Anlage gut geplant und wird optimal betrieben, sichert das EEG so ihre Refinanzierung plus angemessene Rendite.
Steuerfreiheit: Umsatzsteuer bleibt bei Null Prozent
Die wichtigste Änderung seit 2023 dürfte für Privathaushalte die komplette und grundsätzliche Steuerfreiheit kleiner Anlagen sein. Dies gilt für private Anlagen bis zu 30 kWp und für Anlagen auf gemischt genutzt Gebäuden bis 15 kWp. Die Steuerbefreiung gilt unabhängig von der Verwendung des erzeugten Stroms, also auch dann, wenn der selbst produzierte Strom vollständig in das öffentliche Netz eingespeist wird. Die Regelung gilt auch für wesentliche Komponenten, die für den Betrieb einer PV-Anlage erforderlich sind (z. B. Wechselrichter) sowie für angeschlossene Stromspeicher.
Dies bedeutet jedoch auch, dass alle Ausgaben, die in Zusammenhang mit der PV-Anlage stehen, nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden dürfen! Damit sind auch alle Aufwendungen (einschließlich der AfA) für eine Photovoltaikanlage einkommensteuerlich unbeachtlich.
Steuerbefreiung gilt auch für die Lieferung, die Einfuhr und die Installation einer PV-Anlage einschließlich eines Stromspeichers, so dass seit 01.01.2023 sowohl die Lieferung des Materials als auch die Montage einer PV-Anlage nicht mehr mit der Umsatzsteuer belastet werden.
Kredite und Fördersätze
Die KfW fördert eine Investition in Photovoltaikanlagen unter bestimmten Umständen mit dem äußerst zinsgünstigen Kredit 270.
Zum Kredit 270 der KfWAußerdem haben Sie mit einer Photovoltaikanlage die Möglichkeit, Strom ins allgemeine Stromnetz einzuspeisen.
Zusätzlich empfehlen wir, Ihre Daten in die Förderdatenbank einzugeben, um alle passenden Förderprogramme angezeigt zu bekommen. Auch die Förderprogramme der einzelnen Bundesländer werden dabei berücksichtigt.
Wir von Elektro Winsemann beraten Sie zu allen Fördermöglichkeiten für Ihre Photovoltaik-Anlage.
KfW-Zuschussförderung – Solarstrom für Elektroautos (ausgeschöpft)
Mit dem Zuschuss 442 wird der Kauf und die Installation einer Ladestation für Elektroautos in Kombination mit einer Photovoltaikanlage und einem Solarstromspeicher gefördert. Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen einer bestehenden Immobilie, die Besitzer eines Elektroautos sind und die zu fördernden Komponenten fabrikneu anschaffen.
Die neue KOMBI-Förderung 442 der KfW trat am 26. September in Kraft und war bereits einen Tag später ausgeschöpft. Es sind keine Anträge mehr möglich.
Der diesjährige Fördertopf (300 Millionen Euro) ist durch die bereits am ersten Tag getätigten 33.000 Anträge geleert worden. Durch den gewaltigen Ansturm und technische Schwierigkeiten zu diversen Verzögerungen bei der Antragstellung. Gut zu wissen: Das Ministerium hat für diese Förderung insgesamt 500 Millionen Euro bereitgestellt. Die ersten 300 Millionen sind bereits jetzt verteilt worden. Die restlichen 200 Millionen Euro sollen allerdings erst im kommenden Jahr verteilt werden.
Sobald wir erfahren, dass die restlichen Mittel des Fördertopf beantragt werden können oder der Fördertopf aufgestockt wird, aktualisieren wir diesen Inhalt umgehend.
- Zuschuss für die Ladestation: 600 Euro pauschal – oder bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1.200 Euro pauschal
- Zuschuss für die Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp, maximal 6.000 Euro
- Zuschuss für den Solarstromspeicher: 250 Euro pro kWh, maximal 3.000 Euro
- maximaler Zuschuss von 10.200 Euro
- keine Förderung wenn die Gesamtkosten den Förderbetrag unterschreiten
Quelle: KfW
Zur Förderseite der KfW - Zuschuss 442
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